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Förderverein Kirchenmusik in Michaels- und Pauluskirche Heidenheim e. V.

-  Satzung  -

  § 1    Name und Sitz

 (1)       Der Verein führt den Namen „Förderverein Kirchenmusik in Michaels- und Pauluskirche Heidenheim e.V.“

 (2)        Der Verein hat seinen Sitz in Heidenheim / Brenz und soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Heidenheim eingetragen werden.

 (3)         Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

 § 2    Aufgabe und Zweck des Vereins         

Der Verein hat die Aufgabe, die Kirchenmusik in der Michaels- und Pauluskirche in Heidenheim zu fördern, zu pflegen und zu unterstützen.

 (1)     Er beschafft Mittel für Instrumentenpflege und Aufführungen. Diese Mittel werden der Pauluskirchengemeinde mit der Maßgabe zur Verfügung gestellt, diese Mittel nachweispflichtig ausschließlich für diese Zwecke zu verwenden.

 (2)     Der Satzungszweck wird durch Einwerben und Bereitstellen von finanziellen Mitteln für die Kosten der Kirchenmusik in Michaels- und Pauluskirche Heidenheim verwirklicht.

 (3)     Der Verein beschafft die Mittel über Beiträge, Spenden und eigene Aktivitäten, wie zum Beispiel Benefizkonzerte.

 

 § 3    Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es handelt sich um einen Förderverein, der seine Mittel nur zur Förderung des satzungsmäßigen Zwecks verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf  keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 
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Kirchenmusik Heidenheim

(c) 2009