Förderverein Kirchenmusik
in Michaels- und Pauluskirche Heidenheim e. V.
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Satzung -
§ 1 Name und Sitz
(1) Der
Verein führt den Namen „Förderverein Kirchenmusik in Michaels- und Pauluskirche
Heidenheim e.V.“
(2) Der
Verein hat seinen Sitz in Heidenheim / Brenz und soll in das Vereinsregister
des Amtsgerichtes Heidenheim eingetragen werden.
(3) Geschäftsjahr
ist das Kalenderjahr. § 2 Aufgabe und Zweck des Vereins
Der Verein hat die Aufgabe, die Kirchenmusik in der
Michaels- und Pauluskirche in Heidenheim zu fördern, zu pflegen und zu
unterstützen.
(1) Er
beschafft Mittel für Instrumentenpflege und Aufführungen. Diese Mittel werden
der Pauluskirchengemeinde mit der Maßgabe zur Verfügung gestellt, diese Mittel
nachweispflichtig ausschließlich für diese Zwecke zu verwenden.
(2) Der Satzungszweck wird durch Einwerben und Bereitstellen von
finanziellen Mitteln für die Kosten der Kirchenmusik in Michaels- und
Pauluskirche Heidenheim verwirklicht.
(3) Der Verein beschafft die Mittel über Beiträge, Spenden und eigene
Aktivitäten, wie zum Beispiel Benefizkonzerte. § 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der
Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es handelt sich um einen Förderverein, der
seine Mittel nur zur Förderung des satzungsmäßigen Zwecks verwendet. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck
des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden. |